ÜBER UNS
Wir gründeten unser Geschäft aus der Hingabe zu unseren Produkten heraus.
Unser Sortiment wird in den nächsten Monaten ständig erweitert werden, um allen Anforderungen unserer Kunden gerecht zu werden.
IMPRESSUM
Roger Leuner- Köcher
Beethovenstrasse 6
01809 Heidenau
Telefon: 01725795513
E-Mail: roger1@party-mit-spass.de
Internet: https://party-mit-spass. de
Steuernummer 210/ 244/ 06048
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet
Zuständige Kammer: Handwerkskammer Dresden, Langer Weg 4
Berufsbezeichnung: Vermietung Verleih (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Berufsrechtliche Regelungen: Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), die zuletzt durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen
Bei der Anlieferung muss gewährleistet sein, dass unser Fahrzeug den Aktionsplatz ohne Probleme anfahren und direkt nach Veranstaltungsende auch wieder verlassen können. Bei Bedarf muss zum Be-/ Entladen, Auf-/ Abbau kurzzeitig geeignetes Hilfspersonal vom Mieter zur Verfügung gestellt werden. Der Aufbau endet in der Regel eine Viertelstunde vor Veranstaltungsbeginn.
Nach Benutzung der Hüpfburg /Spielgeräte sind diese gereinigt zu übergeben. Sollten die Hüpfburgen /Spielgeräte in einem verschmutzten Zustand zurückgeben werden, erlauben wir uns eine Reinigungspauschale in Höhe von 35 Euro zu verlangen. Beschädigungen an Mietobjekten sind sofort bei Feststellung zu melden.
Anlieferung /Aufbau
Bei Anlieferung und Aufbau erheben wir für jeden gefahren Kilometer 0,75 Euro und für den Auf - und Abbau 20 Euro
Kaution
Bei Vertragsabschluss ist eine Kaution in Höhe von 100 Euro pro Vermietung zu entrichten Nach Rückgabe der Mietsache und zeitnaher Kontrolle, werden diese, innerhalb 7 Werktage, per Überweisung auf das Konto den Mieters überwiesen.
Schuleingänge
Es gibt bei uns keine Preiserhöhungen an Schuleingängen. Die Mietdauer beträgt aber, aus organisatorischen Gründen, Freitag 16 Uhr bis Sonntag 16 Uhr zum Wochenendpreis.
Umsatzsteuer
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet
Haftung, Betriebsgefahr, Versicherung:
Grundsätzlich gilt:
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter können nicht geltend gemacht werden.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung bzw. Verantwortung für die vermieteten Hüpfburgen / Spielgeräte .
Allein der Veranstalter bzw. Mieter ist verantwortlich für die Sicherheitsvorschriften, Personen- oder Sachschäden, das Betreuen und Überwachen der Mietobjekte sowie für eventuelle Schadensansprüche von Dritten. Der Mieter haftet für anfallende Schäden vom Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme bis zur Rückgabe der Mietsachen. Dazu zählen Schäden an dem Mietgegenstand sowie Folge- und Ausfallkosten. Der Mieter ist selbst für etwaige Sicherheits- und Unfallschutzmaßnahmen verantwortlich. Dem Mieter wird empfohlen ggf. eine Haftpflicht und Veranstaltungsversicherungen abzuschließen. Alle Hüpfburgen / Mietobjekte müssen von Erwachsenen durchgehend beaufsichtigt werden. Bei unsachgemäßer Behandlung und Schäden an den Mietobjekten werden 100 €, bzw. Reparaturkosten erhoben (je nach Schadensfall).
Bei mehrtägigen Einsätzen muss der Mieter die Mietartikel nach Veranstaltungsende in einem sicherem Bereich aufbewahren werden. Im Fall von Diebstahl oder Sachbeschädigung durch Dritte haftet allein der Mieter.
Bei der Option “ohne Betreuung durch den Vermieter (Personal Rogers Hüpfburgen - und Spielzeugverleih "), sind zusätzlich, folgende Bedingungen beim Betrieb der Hüpfburgen unbedingt einzuhalten:
Es muss immer eine vom Mieter abgestellte, verantwortliche Aufsichtsperson während des Betriebes der Hüpfburg, vor Ort sein !
Es dürfen keine spitzen Gegenstände mit in die Hüpfburg(en) genommen werden!
Die Hüpfburg(en) dürfen nur ohne Schuhe betreten werden!
Abhängig von der Größe der Hüpfburg(en), können diese von bis zu maximal 6 Kindern gleichzeitig genutzt werden.
Die Benutzung der Hüpfburg(en)ist ausschließlich Kindern vorbehalten !
Bei Aufbau ist die Hüpfburg vom Mieter auf Funktionalität (z.B. Gebläse, Dichtigkeit.)zu prüfen. Zur Abholung erfolgt eine zu beachtende Einweisung in den ordnungsgemäßen Betrieb der Hüpfburg.
Die Hüpfburg(en) werden bei Anlieferung vom Vermieter gesichert. Eventuell getroffene Absicherungsmaßnahmen müssen während des gesamten Betriebes der Hüpfburg(en) beibehalten werden!
Ab Windstärke 5 (Windböen) ist der Betrieb der Hüpfburg(en) umgehend einzustellen. Beim Einstellen des Betriebes (Ausschaltung des Gebläses) ist zwingend darauf zu achten, dass sich keine Kinder mehr auf der Hüpfburg befinden!
Stornierungsstaffelung:
Sollte Ihr Fest ausfallen, oder Sie treten aus einem anderem Grund vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt folgende Stornierungsgebühren zu fordern:
20% des Rechnungsbetrages wenn Sie bis 30 Tage vor der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten.
50 % wenn Sie bis zum 7. Tag vor dem Mietdatum absagen.
70% des Rechnungsbetrages wenn Sie bis zu 24 Stunden vor dem Veranstaltungstag (5:00 Uhr)
100 % bei Absagen am Event-Tag (ab 00:00)
Sollte das Personal mit Gerätschaften bereits unterwegs zu Ihrer Veranstaltung sein, werden die Personal- und Anreise- kosten in voller Höhe angerechnet.
Zahlungsmodus:
Wir aktzeptieren ausschließlich Barzahlung. Der Betrag ist nach Buchung, innerhalb 7 Werktagen zu entrichten.
Höhere Gewalt:
Der Vermieter behält sich vor, bei höherer Gewalt die Veranstaltung abzusagen. Die Entscheidung erliegt einzig dem Vermieter. Ein Schadensanspruch seitens Mieter ist nicht geltend zu machen.
Der Vermieter verpflichtet sich in diesem Fall die gebuchten Artikel zu einem anderem Zeitpunkt 50 % günstiger bereitzustellen.
Betriebsvoraussetzungen:
Für aufblasbare Geräte benötigen wird eine ebene, gereinigte Fläche, z.B. Gras oder Pflasterstein. Der Untergrund muss nach spitzen Gegenständen untersucht werden, die eine Beschädigung auslösen können. Erdanker zur Befestigung müssen in den Boden einschlagbar sein.
Direkte Zufahrt für einen Transporter (mit Anhänger) muss gewährt sein – Sollte dieses
nicht möglich sein, bitten wir um vorherige Absprache. Die Bereitstellung von Strom (230 V, 16 A) in Aktionsnähe (2 m) oder Wasser ist Sache der Veranstalter. Aus Sicherheitsgründen ist stets darauf zu achten, dass die bereitgestellten Stromleitungen nicht überlastet werden. Hierfür hat der Mieter zu sorgen. Bei widrigen Witterungsverhältnissen wie Regen und starkem Windaufkommen werden aufblasbare Module, nicht betrieben. Der Mieter hat sicher zu stellen, dass auf den Bereitgestellten Stromleitungen keine weiteren Geräte oder Stände betrieben werden.
Allgemeine Bestimmungen
Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen (z.B. Aufstellen auf öffentlichen Flächen) oder Anmeldungen obliegt allein im Verantwortungsbereich des Mieters. Sollte einer oder mehrere Punkte des Vertrages nichtig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Punkte oder gar des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtstand für etwaige Streitigkeiten ist das Amtsgericht Pirna .
Miete von Getränkekühlschrank/ Elektrogeräte
Haftungsauschluss
Elektrogeräte werden vom Vermieter vor und nach jeder Vermietung geprüft. Sollte ein Gerät während des Mietzeitraumes kaputt gehen, wird vom Vermieter KEIN Schadensersatz, für jegliche Kosten des Mieters, übernommen. Gemietete Elektrogeräte sind zu beaufsichtigen und nach Gebrauch vom Stromnetz zu entfernen.
Der Mieter erkennt nach Abschluss eines mündlichen/ schriftlichen Vertrages die allg. Geschäftsbedingungen des Vermieters an.